Schonzeit für Schwarzwild ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben, die Elterntierregelung nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt unverändert!
Schonzeit für Schwarzwild ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben, die Elterntierregelung nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt unverändert!