Für jeden geschossenen Kormoran besteht schriftl. Meldepflicht bei der Jagdbehörde (Landkreis OL, Delmenhorster Str., 27793 Wildeshausen) bis zum 15. April eines jeden Jahres, für die im Vorjahr geschossenen Vögel.
Formular unter Downloads!
Für jeden geschossenen Kormoran besteht schriftl. Meldepflicht bei der Jagdbehörde (Landkreis OL, Delmenhorster Str., 27793 Wildeshausen) bis zum 15. April eines jeden Jahres, für die im Vorjahr geschossenen Vögel.
Formular unter Downloads!