Landesregierung verspricht: Keine Änderung des Landesjagdgesetzes in dieser Legislaturperiode!

3 Ausnahmen: Verwendung von Schalldämpfern, bleifreie Munition und Schießnachweis

Lt. dpa-Pressemeldungen verzichtet die niedersächsische Landesregierung in dieser Legislaturperiode bis auf 3 Bereiche (s.o., dazu ein Interview mit dem LJN-Präsidenten, Artikel auf NWZonline) auf eine Änderung des Landesjagdgesetzes. Wenn dem tatsächlich so ist, sollte das die Jägerschaft anspornen, in dieser Zeit nicht untätig zu sein, sondern zusammen mit den anderen Verbänden (Imker, Angler, Fischer, Landvolk,...) eine gemeinsame Strategie zu erarbeiten, wie man sich in Zukunft besser positioniert, um möglichen Einschränkungen (nach der nächsten Landtagswahl im Jahre 2018) wirkungsvoll zu begegnen.

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