Der Wolf ist zurück - was nun?

Informations- u. Diskussionsabend in Kirchhatten, Hotel "Zum Deutschen Haus", Montag, den 16. März, 19 - 22 Uhr

Die Akteure vor vollem Haus!

Eingeladen hatte der Landtagsabgeordnete Hans-Joachim Janßen (B' 90/Grüne) Frau Dr. Britta Habbe, Wolfsbeauftragte der Landesjägerschaft Niedersachsen, den Deichschäfer Dieter Voigt vom Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V. und Konstantin Knorr aus dem niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Der Saal schien aus allen Nähten zu platzen, so groß war die Resonanz bei der Bevölkerung, Jägern, Nutztierzüchtern und Vertretern von Umweltschutzverbänden. (Artikel auf NWZonline)

Zunächst lieferte Frau Habbe konkrete Zahlen: Bundesweit leben ca. 30 Rudel in Deutschland (ca. 250 Tiere), davon in Niedersachsen 5: Gartow, Munster, Bergen, Eschede und auf dem Gelände von Rheinmetall. Die Rudel bestehen aus ca. 8 Tieren: Elternpaar, Jährlinge und Welpen. Nach Eintreten der Geschlechtsreife (2 J.) verlassen einzelne Tiere den Familienverband und vagabundieren durch die Landschaft, auf der Suche nach einem neuen Revier (wie der Jungwolf, der in den letzten Wochen den Landkreis Oldenburg und angrenzende Gebiete durchstreift hat). Das Rudel benötigt eine Reviergröße von ca. 300 Km², das entspricht etwa der Größe der Gemeinden Hatten, Hude und Ganderkesee. Zum Beutespektrum zählen zu 94% Schalenwikd, Haustiere nur zu 0,6%. Das wiederum ruft die Nutztierhalter auf den Plan. Dieter Voigt referierte sehr anschaulich über die Schwierigkeit, auf den kleinen Flächen, wolfssichere Zäune zu ziehen, mal ganz abgesehen von den enormen Kosten für das Equipment. Und außerdem müssten die Schafzüchter in dem Gebiet wohnen, die zur "Förderkulisse" (=Gebiete, in denen  der Wolf bereits amtlicherseits festgestellt wurde) gehören.

Konstantin Knorr vom MU in Hannover stellte noch einmal fest, dass der Wolf ein streng geschütztes Tier nach FFH-Richtlinie v.a. Anhang IV und Bundesnaturschutzgesetz sei. Trotz hoher Mobilität seien die Rudel sehr standorttreu. Auffällige Wölfe jedoch sollen durch "negative körperliche Reize" (??) vergrämt werden, im Einzelfall droht ihnen eine "Entnahme" (?). Das Umweltministerium habe die "Förderrichtlinie Wolf" überarbeitet, u.a. mit der Neuerung, dass auch Präventivmaßnahmen jetzt mitgefördert werden.

Einige Nutztierhalter wiesen auf mögliche Schäden hin, die der Wolf verursachen könnte: Kühe verkalben oder brechen in Panik aus, laufen auf Straßen, verursachen Unfälle usw. Die vom Land zur Verfügung gestellten Gelder (100.000 €) würden bei weitem nicht ausreichen.

Herr Janzen wolle sich dafür einsetzen, dass im Schadensfall nicht mehr als 3 Monate vergehen, bis Gelder fließen und außerdem könne das Land jederzeit noch mehr Geld zur Verfügung stellen.