Aufkleber im Jagdschein als Nachweis

Der Landkreis Rotenburg/Wümme bringt als Nachweis für die Fallensachkunde und kundige Person einen Aufkleber im Jagdschein an.

Es ist eine Vereinfachung.

Wer dem Landkreis seinen Nachweis für die Sachkunde Fallenjagd und/oder seine Teilnahmebescheinigung -kundige Person- vorlegt, kann sich jeweils einen Aufkleber in seinen Jagdschein aufkleben lassen.

Dann entfällt das Mitführen von diesen Nachweisen bei der Jagd.