Es ist eine Vereinfachung.
Wer dem Landkreis seinen Nachweis für die Sachkunde Fallenjagd und/oder seine Teilnahmebescheinigung -kundige Person- vorlegt, kann sich jeweils einen Aufkleber in seinen Jagdschein aufkleben lassen.
Dann entfällt das Mitführen von diesen Nachweisen bei der Jagd.