Aufgrund eines Gespräches zwischen den Kreisjägermeistern, der Polizei und dem Landkreis Emsland wurde folgende einheitliche Vorgehensweise beim Verfahren bei Wildunfällen beschlossen:
1. nach Meldung eines Wildunfalls bei der Polizei erfolgt durch diese eine umgehende telefonische Information an den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder den von ihm für Wildunfälle beauftragten Ansprechpartner;
2. der örtlich zuständige Jagdausübungsberechtigte oder der von ihm beauftragte Ansprechpartner hat nach der polizeilichen Meldung eines Wildunfalls unverzüglich folgende Maßnahmen zu ergreifen:
a) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Unfallmelder;
b) unverzüglich zum Unfallort begeben;
c) für die ordnungsgemäße evtl. Erlösung und Beseitigung des verunfallten Wildes sorgen;
d) dem Verkehrsteilnehmer eine Wildunfallbescheinigung ausstellen;
e) der Polizei telefonisch über den Abschluss der Maßnahmen Mitteilung geben.
Außer dem veranlassenden Polizeibeamten stehen dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen beauftragten Ansprechpartner für Ihren Zuständigkeitsbereich folgende polizeiliche Dienststellen zur Verfügung:
· Einsatz- und Streifendienst Lingen; Tel.: 0591-87215
· Polizeikommissariat Meppen; Tel.: 05931-949115
· Polizeikommissariat Papenburg; Tel.: 04961-926115.
Allgemeine Hinweise:
· Bei unklarer Sachlage ist zur Klärung die Polizei zu informieren bzw. hinzuzuziehen;
· zur Eigensicherung sollte der Jagdausübungsberechtigte oder beauftragte Ansprechpartner eine Warn- bzw. Signalweste anlegen;
· der Wildunfall ist in der Abschussliste zu vermerken.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
Burgdorf
Dezernent