Im Jahr der Biologischen Vielfalt präsentiert die Landesjägerschaft Niedersachsen erste Ergebnisse ihres Förderprogramms Lerchenfenster: Mehr als 3.500 dieser künstlichen Fehlstellen sind in kürzester Zeit bereits auf Niedersachsens Äckern entstanden.
Ziel des Förderprogramms Lerchenfenster ist es, Feldlerchen und Rebhühnern, den bodenbrütenden Leitarten der Feldflur, Brut- und Aufenthaltsplätze zu bieten und so deren Bruterfolg zu erhöhen. Die Erfolgsaussichten sind sehr gut: In England, wo das Konzept der Lerchenfenster entwickelt wurde, haben sich die Bruterfolge verdreifacht. Dabei sind es nicht die Fehlstellen selbst, die als Brutplätze genutzt werden, sondern deren Saumbereich. Hier verbergen Feldlerchen ihr Nest in einer Mulde aus feinen Gräsern, Getreideblättern und Haaren. Die 3 bis 5 braun oder oliv geleckten Eier werden allein von der weiblichen Lerche bebrütet. Das Rebhuhn nutzt für den Neststandort ebenfalls die Randbereiche der künstlichen Fehlstellen hier kann der Hahn seine Bewachertätigkeit besser ausüben. Die 8 bis 20, einfarbig graugrünen Eier, werden gut verborgen in einer Mulde abgelegt.
Die Lerchenfenster selbst dienen als Einflugschneisen und attraktive Aufenthaltszonen, die durch ihren lockeren Bewuchs zum einen ein freies Sichtfeld zur Feinderkennung bieten, zum anderen auch die Chance, rechtzeitig vor den Fressfeinden fliehen zu können. Ein weiterer Vorteil: Die schütter bewachsenen Saumbereiche trocknen nach Regenschauern schneller ab, so dass weniger Kücken verklammen. Solche potentiellen Eiablageplätze sind bei den engen Saatreihenabständen im Getreideacker kaum mehr zu finden. Mit dem Lerchenfensterprogramm fördert die LJN hier gezielt neue Strukturen, von denen nicht nur Feldlerche und Rebhuhn profitieren: Auch Kiebitz und Feldhase nutzen die künstlichen Fehlstellen im Acker als Lebensraum und zur Jungenaufzucht.
Die Anlage eines Lerchenfensters ist einfach: Der Bewirtschafter einer Ackerfläche hebt bei der Wintergetreideaussaat für einige Meter die Sämaschine an, so dass eine etwa 20 Quadratmeter große Fläche unbestellt bleibt. Eine Sonderbehandlung dieses Fensters ist nicht erforderlich, es wird im weiteren Jahresverlauf wie die restliche Ackerfläche behandelt. Wichtig ist es einen möglichst großen Abstand zu Fahrgassen, Feldrändern und Hecken einzuhalten, damit natürliche Fressfeinde wie Fuchs oder Raubvögel die Jungenaufzucht nicht gefährden. Landwirte, die Lerchenfenster auf ihren Äckern anlegen, erhalten von der Landesjägerschaft eine Anerkennungsprämie. Hinweisschilder, die kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, machen auf die enge Kooperation von Jägern und Landwirten zum Wohl der Leitarten der Feldflur aufmerksam.