ASCHENDORF-HÜMMLING. Sie gehören leider inzwischen zum gewohnten Bild des Sommers: getötete Wildtiere am Straßenrand. Besonders von Mitte Juli bis Ende August meldet die Polizei sehr viel mehr Unfälle als in den übrigen Monaten. Eine der Ursachen dafür ist der sogenannte Ernteschock. Innerhalb weniger Tage haben die Mähdrescher die hoch aufragenden Getreideflächen in Stoppelfelder umgewandelt. Was bislang wunderbare Deckung geboten hat, ist nun öde und kahl. Was würden wir Menschen sagen, wenn über Nacht in unserer gewohnten Umgebung plötzlich alle Häuser und Gärten verschwunden wären ...?
Warum um die Monatswende vom Juli zum August besonders viel Rehwild an Wildunfällen beteiligt ist, weiß der Vorsitzende der Jägerschaft Aschendorf-Hümmling Wilhelm Klumpe mit einer weiteren Ursache zu erklären: In diesen Wochen finden beim Rehwild die Fortpflanzung statt, in der Jägersprache Blattzeit genannt, weil zum Nach¬ahmen der Brunftlaute des weiblichen Rehwildes, dem Fiepen, häufig ein Buchenblatt benutzt wird.
Während dieser Zeit sind die Böcke auf der Suche nach brunftigen Ricken tatsächlich blind vor Liebe und achten noch weniger als sonst auf die Gefahren des Straßenverkehrs. Die Böcke treiben die Ricken oder verfolgen Nebenbuhler. Quer durch Feld und Wald und natür¬lich auch über Straßen und Schienen geht die wilde Jagd. Normalerweise halten sich die Tiere von den Verkehrswegen fern, doch während der Blattzeit folgen sie hauptsächlich ihrem Fort¬pflanzungstrieb.
Darum häufen sich jetzt die Verkehrsunfälle mit Rehwild. Auf den Straßen des Altkreises Aschendorf-Hümmling wurden 643 Rehe im letzten Jagdjahr 2007/2008 Opfer der Straße, das sind 26 % des gesamten zur Strecke gekommenen Rehwildes. Auch für Auto- und besonders Motorrad¬fahrer geht ein Zusammenprall mit einem Reh nicht immer glimpflich aus, ganz abgesehen vom Schaden am Fahrzeug.
Aus diesem Grunde appelliert die Jägerschaft Aschendorf-Hümmling an Auto- und vor allem Motorradfah¬rer, besonders in der Abend- und Morgendämmerung der Sommermonate und in unübersichtlichen Wald- und Buchgeländen sehr vorsichtig zu fahren und die Wildwechsel-Warnschilder zu beachten.
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, so der Vorsitzende weiter, sollte der Auto¬fahrer aus eigenem Interesse die Polizei oder den zuständigen Revierinhaber bzw. Förster be¬nachrichtigen. Die Versicherungen regulieren einen Schaden nach einem Wildunfall normaler¬weise nämlich nur dann, wenn der Geschädigte eine entsprechende Bescheinigung vorweisen kann.
Keinesfalls, und darauf weist der Obmann für Öffentlichkeitsarbeit Thomas Schomaker mit besonderem Nachdruck hin, dürfe man überfahrenes Wild, und sei es auch nur ein Hase als Ersatz für den entstandenen Schaden in den Kofferraum werfen und für die heimische Küche abtransportieren. Ein Laie könne nicht mit Sicherheit beurteilen, ob das Wild von Wildkrankheiten befallen sei, die auch für den Menschen gefährlich werden könnten.
Andererseits ist diese eigenmächtige Schadensregulierung nach der Gesetzgebung Wilderei und wird nach dem Strafgesetzbuch geahndet. Spätestens bei der Verurteilung trifft es den Übeltäter an einer besonders empfindlichen Stelle - nämlich am Portemonnaie. Zu den Beulen am Fahrzeug kommt dann noch eine Geldstrafe.