Hinweise zur effektiven Bejagung der Schwarzwildbestände in Niedersachsen

 

Gemeinsame Empfehlung der Landesjägerschaft Niedersachsen und des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

 

Die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger sind aufgefordert, durch eine intensive Bejagung ihrer Verpflichtung zur Herstellung angemessener Wildbestände nachzukommen. Gerade Schwarzwild mit einer Reproduktionsrate von deutlich über 300 % zeigt eine enorme Populationsdynamik und erschließt neue Lebensräume. Ziel ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten Schwarzwildbestandes als nachhaltig nutzbarer Teil der biologischen Vielfalt. Daher ist die Verhinderung des Ausbruches der Schweinepest in Wildschweinbeständen eine wichtige Aufgabe der Jäger.

1. Für eine Reduzierung der Schwarzwildbestände nach seuchenmedizinischen und wildbiologischen Gesichtspunkten ist eine intensive Bejagung der Hauptzuwachsträger erforderlich:

 Mindestens 80 % der Frischlinge eines Jahrganges sind zu erlegen. Sie sind Hauptträger und -überträger des Schweinepestvirus und beteiligen sich zu über 50 % an der Reproduktion der Schwarzwildbestände.

 Auch Überläufer sind ohne Gewichtsbeschränkung intensiv zu bejagen - eine Ausnahme bilden Überläuferbachen mit noch führungsbedürftigen Frischlingen.

 Der Anteil der Bachen und Keiler soll bis 5% der Strecke betragen. Bachen sind an der Reproduktion nur mit 15% beteiligt. Dieser Wert wurde Jahrzehnte deutlich überschätzt. Dies erfordert eine sorgfältige Bejagung von Bachen, die keine abhängigen Frischlinge mehr führen. Dies gilt insbesondere in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Dezember unter strikter Schonung der Leitbache zur Wahrung des Sozialverbandes. Hierfür eignet sich der Einzelansitz, weil dabei die Familienverbände sicher angesprochen werden können.

2. Da sich der Lebensraum der Wildscheine überwiegend über mehrere Reviere erstreckt, erfordert dies Absprache und Koordination der Bejagung über Reviergrenzen hinaus. Im Herbst und Winter sollten mehrere großräumige revierübergreifende Bewegungsjagden unter Verwendung von fährtenlaut- und kurzjagenden Hunden durchgeführt werden. Alle Reviere mit Schwarzwildvorkommen sollten sich hieran beteiligen.

3. Landwirte wie auch Waldbesitzer sind aufgefordert, die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur zu unterstützen. Insbesondere Landwirte können durch Verzicht von Mais- und Rapsschlägen unmittelbar am Wald, durch Freilassen oder Schaffen von ausreichend breiten Schussschneisen sowie durch zeitnahe Verständigung der Jagdausübungsberechtigten beim Feststellen von Schwarzwild selbst wichtige Beiträge zu einer verstärkten Bejagung leisten.