Hartwig Fischer besucht Hauptversammlung

Eine einheitliche Regelung für das Bundesjagdgesetz hat DJV-Präsident Hartwig Fischer (r.) während der Hauptversammlung der Jägerschaft Aschendorf-Hümmling gefordert. Foto: Christoph Schillingmann

Wippingen. Eine einheitliche Regelung für Deutschland beim Bundesjagdgesetz hat Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), gefordert. „Es darf nicht noch weiter zersplittern“, sagte er auf der Hauptversammlung der Jägerschaft Aschendorf-Hümmling in der Wippinger Mehrzweckhalle.

Nach Angaben von Fischer würde das Jagdgesetz, das jetzt geändert werde, nur einige wenige Dinge regeln. Als Erstes nannte er das Waffenrecht in Bezug auf die Munition. „Es muss der Bleieintrag minimiert, aber die Tötungswirksamkeit maximiert werden“, fordert Fischer den Einsatz von Munition, die tierschutzgerecht tötet. Außerdem wolle er die grundsätzliche Verwendung von Stahlschrot verhindern. Denn dann sei eine Jagd bei gefrorenem Boden nicht mehr durchzuführen. „Das ist lebensgefährlich und deshalb kann man das nicht machen“, möchte er den Aspekt im Gesetz unterbringen.

Ein weiterer Punkt, den der DJV-Präsident ansprach, war der Schießnachweis. „Wir haben dafür plädiert, dass er in das Bundesjagdgesetz kommt. Und wir machen nur mit, wenn es für die Bewegungsjagd ein reiner Befähigungsnachweis ist.“ Viel Ärger habe Fischer zufolge das Thema Wildbret eingebracht. Es sei das wichtigste und das ökologischste Lebensmittel, das es überhaupt geben könne. „Deshalb soll die Wildbrethygiene in der Jägerprüfung K.-o.-Fach werden“, plädierte er dafür, diese Regelung im Bundesjagdgesetz aufzunehmen.

Auch Josef Schröer, stellvertretender Vorsitzender der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) aus Lingen, sprach vor der Jägerschaft. Nach seinen Angaben droht Niedersachsen eine Novellierung des Landesjagdgesetzes. „Wir sehen keinen Bedarf, es zu novellieren.“ Das Gesetz überzeuge inhaltlich und habe sich mehr als bewährt. Zudem kritisierte Schröer die neue Niedersächsische Jagdzeitenverordnung. Ihr zufolge gebe es unter anderem eine Verkürzung der Jagdzeiten von Wasserwild in Schutzgebieten auf den 31. November. „Vieles ist weder wildbiologisch nachvollziehbar, noch notwendig“, erklärte er. „Die Begründungen, die das Landwirtschaftsministerium liefert, führen die Einschränkungen und Verkürzungen der Jagdzeiten ad absurdum.“ Zusammenfassend machte Schröer deutlich: „Wir sind sowohl gegen die Novellierung des Landesjagdgesetzes als auch gegen die Jagdzeitenverordnung.“