Haftpflicht und Chip für jeden Hund

Hannover. Niedersachsen will für alle rund 400.000 Hunde eine Haftpflichtversicherung und eine elektronische Kennzeichnung zur Pflicht machen. Außerdem sollen neue Hundehalter künftig einen Sachkundenachweis erbringen.

Die Vorgaben sind zentrale Bestandteile des neuen Hundegesetzes, das gestern vom Landeskabinett auf den Weg gebracht worden ist. Es wird nun dem Landtag zugeleitet und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs sprach Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) von den bundesweit „detailliertesten Regelungen“ und den umfangreichsten Pflichten für Hundehalter. Sie sollten für mehr Sicherheit sorgen und gefährliche Beißvorfälle verhindern, aber auch einen besseren Tierschutz gewährleisten.

Kennzeichnung: Hunde ab sechs Monaten müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem elektronischen Chip versehen werden. Die Tiere und deren Halter werden in einem Zentralregister erfasst, sodass bei Vorfällen die Zuordnung erleichtert wird. Das sogenannte „Chippen“ kostet etwa 50 Euro. Die Datenbank will das Land auch Kommunen für einen Abgleich der Hundesteuer bereitstellen.

Haftpflicht: Für jeden Hund muss künftig eine Haftpflichtversicherung mit 500000 Euro für Personen- und 250000 Euro für Sachschäden abgeschlossen werden. Damit will man gewährleisten, dass Geschädigte auf jeden Fall einen zahlungsfähigen Halter vorfinden.

Sachkundenachweis: Neue Hundehalter müssen binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Sachkundenachweis erbringen und so dokumentieren, dass sie gut mit ihrem Tier umgehen können. Wer bereits mehr als zwei Jahre einen Hund besitzt oder besessen hat, muss diese Prüfung nicht absolvieren. Das Gleiche gilt zum Beispiel für Tierärzte, Besitzer von Blindenhunden oder Jäger mit Hundegebrauchsprüfung.

Eine Hundeschulung kostet etwa 70 bis 200 Euro; die Prüfung soll aber auch ohne entsprechenden Unterricht absolviert werden können. Für die Abnahme der Sachkundenachweises könnten zum Beispiel Veterinärbehörden, Tierärzte, Tierschutzvereine oder Tierheimbetreiber infrage kommen.

Sanktionen: Wer diese gesetzlichen Vorgaben missachtet, kann laut Lindemann mit einem Bußgeld von bis zu 10000 Euro belangt werden. Ein Paragraf besagt, dass Kriminellen die Haltung gefährlicher Hunde verboten ist. In Kraft bleiben überdies schon geltende Bestimmungen für gefährliche Hunde wie etwa Wesenstest, Leinenzwang und Beißkorb-Pflicht.

Während CDU und FDP den Gesetzentwurf uneingeschränkt lobten, sprach die SPD von längst überfälligen Regelungen. Wie die Sozialdemokraten erkannten auch Grüne und Linke auf Nachbesserungsbedarf in verschiedenen Punkten. So verlangten die Grünen eine Sachkundeprüfung für grundsätzlich alle Hundehalter.

(Quelle: Neue OZ Osnabrücker Zeitung, Autor: Hans Brinkmann 01. Februar 2011)