Fallenlehrgang

Fallen stellen - eine interessante Jagdmethode - Prädationsmanagement stärkt unsere Artenvielfalt in der Landschaft

Das Niedersächsische Jagdgesetz (NjagdG) vom 16. März 2001 in Verbindung mit der Richtlinie für die Durchführung von Lehrgängen zur Jagd mit Fanggeräten vom 05. Juni 2001 besagt, daß jeder der die Fangjagd ausübt eine entsprechende Bescheinigung mitführen muß. Ansgar Kösters ist als Ausbilder für die o.a. Lehrgänge anerkannt und führt sie im Auftrag unserer Jägerschaft durch.

Bisher haben bereits über 400 Jäger und Jägerinnen teilgenommen. Kursdaten und Ausbildungsort erhalten Sie über: Ansgar Kösters, Burlageweg 77a, 26871 Papenburg, Handy 0173 9007730. Die Lehrgangsgebühren Teil 1 + 2 betragen 59,00 Euro (incl. Lehrmaterial, Kaffee & Frühstück).

Die Kompaktkurse über die zeitgemäße Fangjagd bestehend aus zwei Teilen:

1. Tag, Teil 1 Grundlagen speziell bezüglich Niedersachsen a) Rechtsgrundlagen für die Fangjagd b) Überblick - Fang mit zeitgemäßen Todfangfallen c) Zugelassene und verbotene Fanggeräte d) Verwendung der Fanggeräte (Fallenlehrpfad)

2. Tag, Teil 2 Praxis der Fallenjagd e) Funktion, Pflege und Wartung der Fanggeräte f) Ausstattung d. Fangplatzes optimale Köderung u. Einsatz v. Lockstoff g) Praktische Auswahl u. Einrichtung der Fanggeräte u. Fangplätze im Revier Eine individuelle Abänderung der jeweiligen Lehrinhalte bleibt vorbehalten!

Nach Abschluß des Fallenlehrganges (Teil 1 u. Teil 2) erhält jeder Teilnehmer eine anerkannte Teilnahmebescheinigung gemäß § 24 (2) des NjagdG v. 16. März 2001.

Die Lehrgangsgebühren sind direkt bei Lehrgangsbeginn an den Ausbildungsleiter Ansgar Kösters zu entrichten.

Anmeldungen schriftlich an: Jägerschaft Aschendorf-Hümmling z. Hd. Herrn Lambert Fischer, Kluser Straße 59, 26909  Neubörger. Bei der Anmeldung sind die genaue Anschrift sowie Geburtstag und Geburtsort anzugeben.

Neue bzw. weitere Termine erfragen Sie bitte bei: Ansgar Kösters, Burlageweg 77a, 26871 Papenburg, Handy 0173 9007730.