Abwehr von Wildunfällen im Landkreis Emsland

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

die Zahl der Wildunfälle ist im Landkreis Emsland leider immer noch erschreckend hoch. Im Jahr 2011 wurden von der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim 1.817 Wildunfälle registriert. Die durch Wild verursachten Unfälle haben somit seit 2005 (1.250 Wildunfälle) trotz vieler Gegenmaßnahmen (Wildwarnreflektoren, Wildzäune, Gefahrzeichen) um rd. 45% zugenommen. Daher bitten der Kreisjägermeister und der LK Emsland um Beachtung folgender Hinweise.

1.  Eine vor einigen Jahren mehrfach durchgeführte Stichprobe ergab, dass an über 90%  aller polizeilich aufgenommenen Wildunfälle Rehwild beteiligt war. Beim Wildunfallgeschehen mit Rehwild spielen Bejagung und Reviergestaltung eine zentrale Rolle. Des Weiteren haben wissenschaftliche Untersuchungen der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung zu dem Thema „Vermeidbarkeit von Wildunfällen“ ergeben, dass insbesondere die Intensivierung der Bejagung des weiblichen Rehwildes eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Wildunfällen darstellt. Nur die konsequente Bejagung von Kitzen, Schmalrehen und Ricken kann die Häufigkeit von Wildunfällen nachhaltig verbessern. Bei vorzeitiger Erfüllung des genehmigten Abschussplanes kann jederzeit ein weiterer Abschuss bis zu 30% über den Abschussplan hinaus beantragt werden, der dann kostenfrei genehmigt wird.

2. Für einen bis zum 30.06. erlegten Knopfbock wird auf einen bis zum 15.07. gestellten Antrag ein weiterer männl. Abschuss sowie ein weiterer weibl. Rehwildabschuss genehmigt. Der Knopfbock ist vom Erleger dem jeweiligen Hegeringleiter vorzuzeigen. Dieser bestätigt dem Kreisjägermeister den Abschuss. Der Kreisjägermeister erteilt daraufhin die Freigabe. 

3. Der Landkreis Emsland hat den Jägerschaften Duftzäune zur Verfügung gestellt, die kostenlos gegen Erstattung der Materialkosten bei den Hegeringleitern ausgeliehen werden können. Der Duftzaun stellt eine wirkungsvolle Abwehrstrategie gegen Wildunfälle dar. Er soll hauptsächlich in Jahreszeiten mit gehäuften Wildunfällen angebracht werden. So tritt kein Gewöhnungseffekt auf.

4. Während der herbstlichen Treibjagden müssen an viel- und schnell befahrenen Straßen entsprechende Gefahrzeichen (Zeichen 101 der Straßenverkehrs-Ordnung) als sog. Warndreiecke mit Zusatzzeichen „Jagdbetrieb“ für die tatsächliche Dauer der Treibjagd aufgestellt werden.

Appell:

Die Beachtung dieser Empfehlungen kann Menschenleben retten, dem Wild Tod und unnötige Qualen ersparen und Kosten vermeiden. Helfen Sie deshalb mit, Wildunfälle zu reduzieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Klumpe         Reinhard Winter

Kreisjägermeister      Landrat