Im Rahmen einer Treibjagd des vergangenen Jahres führte Detlev Laumeyer als passionierter Jäger und Hundeführer seinen Rüden Basko im Revier in Lotte.
Der Hund verfolgte dabei einen Hasen, wobei er mit dem geöffneten Fang in vollerm Lauf in einen Stacheldraht geriet. Hierbei verletzte sich der Hund schwer.
Nachdem er dann beim Ende des Treibens wieder zu seinem Führer zurückkehrte wurde erkennbar, dass die Verletzung offensichtlich sehr schwerer Natur war.
Der Hund schweißte erheblich aus dem Fang und verlor dabei große Mengen Blut.
Eine sofort aufgesuchte Tierärztin in der näheren Umgebung war insofern nach eigener Einschätzung nicht in der Lage diese Verletzung fachgerecht zu versorgen, sodass der Hund in die weiter entfernte Tierklinik verbracht werden musste.
Beim Eintreffen in der Klinik war der Blutverlust so hoch, dass für den Jagdhelfer akute Gefahr bestand.
In einer aufwändigen Operation konnte die Verletzung dann behandelt, der Blutverlust gestoppt und Basko gerettet werden.
Detlev Laumeyer war bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass aufgrund eines Rahmenvertrages zwischen der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und den VGH-Versicherungen dieser Unfall auf Gesellschaftsjagden abgesichert ist.
Erst auf Hinweis eines Mitjägers ist er hierauf aufmerksam geworden und hat dann bei der VGH einen enstprechenden Antrag gestellt. Durch die Versicherung wurden daraufhin die nicht unerheblichen Behandlungskosten in Höhe von 1.500 € abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150 € ersetzt.
In weiteren Gesprächen ist deutlich geworden, dass viele Jäger und Hundeführer von dieser Absicherung keine Kenntnis haben.
Bereits seit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von jagdlich brauchbaren Jagdhunden bis zum vollendeten 12. Lebensjahr aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch einen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern.
Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall. Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten. Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).
Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden (per Fax oder als E-Mail).
Das entsprechende Schadenformular finden Sie hier.
Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort angegebene Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu senden.