In der Satzung der Stadt Visselhövede wurden einige Voraussetzungen festgelegt,
die eingehalten werden müssen, um in den Genuss der Befreiung zu kommen.
Wesentlich für die Befreiung ist dabei, dass
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der/die Eigentümer/in ihren ersten Wohnsitz im Stadtgebiet Visselhövede hat
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die jagdliche Brauchbarkeit des Hundes in einer Prüfung nachgewiesen wurde
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die Hunde im Stadtgebiet eingesetzt werden (Nachweis über Jagdpachtvertrag oder Begehungsschein)
Zusätzlich ist ein gültiger Jagdschein vorzulegen.