Ab Februar 2025 gilt die neue Niedersächsische Verordnung über den Schießübungsnachweis (NSchießÜVO) vom 13. November 2024 (gekürzt, genauer Wortlaut im Internet)
- Als Schießübung zum Erwerb des Schießübungsnachweises nach § 24 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes sind für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden, bei denen Schalenwild erlegt werden soll, mit einer Büchse mit einem Kaliber von .222 oder stärker mindestens 10 Schuss, davon mindestens 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel, das Schalenwild darstellt, und
- für die Teilnahme an anderen Gesellschaftsjagden mit einer Flinte in jagdlichem Kaliber 15 Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen.
Sobald der neue Rollhase installiert ist, kann der vollständige Schießnachweis bei uns auf dem Schießstand Ahlstorfer Forst erworben werden.