Grundsätzlich sind Jäger verpflichtet sich als Lebensmittelunternehmer registrieren zu lassen, sobald sie Wild an Dritte veräußern. Jeder Jäger sollte daher noch einmal kritisch prüfen, ob die Registrierung erforderlich und ggf. auch bereits erfolgt ist. Falls nicht, sollte dies unverzüglich nachgeholt werden.
Zur Klärung der abgefragten Begrifflichkeiten senden wir Ihnen im Anhang noch einmal Hinweise zur Abgabe von Wild oder Wildfleisch aus lebensmittelrechtlicher Sicht. Wir empfehlen diese Informationen an sämtliche Mitglieder der LJN, die jagdausübungsberechtigt sind, kurzfristig weiterzuleiten. Es ist damit zu rechnen, dass die zuständigen Behörden - auch je nach Inhalt der Antwort - unangemeldete Vor-Ort-Kontrollen durchführen werden." (Johanshon, Geschäftsführer Landesjägerschaft Niedersachsen e. V.)
Hier geht es zu den aktuellen Hinweisen zur Abgabe von Wild oder Wildfleisch durch Jäger
(Stand 7. Juli 2022)