Blühstreifen in der Samtgemeinde Harpstedt unterstützt durch die Jägerschaft

NWZ Bericht vom 05.09.19

www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/reckum-insektenjahr-bluehstreifen-helfen-nicht-nur-den-bienen_a_50,5,3248915403.html

 

Dr. Josef Kuhlmann sowie Rudolf Alfken als Vertreter des Biotop-Fonds der Jägerschaft haben zum Pressetermin am 23.08.2019 geladen. Wo kann man besser Blühstreifen sehen als bei Dieter Pleus in Reckum, der seinen Betrieb seit einigen Jahren an Oliver Pleus verpachtet hat.

 

 

 

Oliver Pleus, Dieter Pleus, Stefan Idel ( NWZ ), Rudolf Alfken, Dr. Josef Kuhlmann Foto: Jens Witte

Der Blühstreifen direkt am Mais ist gut gelaufen, andere sind aufgrund der Trockenheit eher nicht gelungen.

Kurze Informationen vorab: -Auf der Fläche der Samtgemeinde Harpstedt würden 2019 > 50 ha Blühstreifen angelegt -Der Landwirt bekommt keine zusätzlichen Subventionen. Im Gegenteil, er trägt den Ertragsausfall zu 100%. -Der Hauptknackpunkt ist die Bürokratie bei der Beantragung ähnlicher Maßnahmen. Denn der Landwirt ist stark reglementiert und darf nicht das machen was sinnvoll ist, aus Sicht des Praktikers, sondern muss sich strikt an Vorgaben, oftmals von EU, halten. -In kurzen Worten: Die Ausbringung der Blühmischung der Landesjägerschaft wird beim EU Antrag angegeben, dann gilt der Blühstreifen als vorhanden, egal wo er sich auf dem Acker befindet. Dieses sehr vereinfachte Beantragungsverfahren gibt es nur in dieser regionalen Konstellation. -Es werden auch einige Blühstreifen Programme von EU und Bund angeboten, jedoch haben diese sich nicht in der Praxis durchgesetzt aus verschiedenen Gründen -Kosten für das Saatgut ( je ha 100-150 € ) erstattet die Jägerschaft. Kosten der Ausbringung und Ertragsverlust liegt beim Landwirt

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