Kostenbeteiligung durch LJN

Verunfallte Jagdhunde

Unter bestimmten Bedingungen beteiligt sich die LJN an den Wiederbeschaffungskosten für einen Jagdhund, der bei der Ausübung der Jagd zu Tode gekommen ist. Über nähere Informationen dazu verfügt unser Hundeobmann Erich Gramberg.