Anleinpflicht während der „Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit“

Lars Kosten vom Hegering Wildeshausen weist darauf hin, dass ab dem 1. April nach § 33 des „Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftordnung“ in der freien Landschaft bis zum 15. Juli eine Anleinpflicht für Hunde besteht. Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Egal ob gefiedert oder behaart, viele Wildtiere ziehen ihren Nachwuchs am Boden oder in Bodennähe auf. Hier sind nicht nur bekannte Wildarten wie Hase und Fasan betroffen, sondern alle Wildtiere, wie zum Beispiel der am Boden nistende Kiebitz oder in der Nähe von Gewässern brütende Wasservögel. Auch wer meint, dass sein Hund keinem anderen Tier nachstellt, ist darauf hinzuweisen, dass frei in der Landschaft stöbernde Hunde oftmals Elterntiere beunruhigen oder gar aufschrecken. Dieses führt oft dazu, dass Jungtiere für längere Zeit von den Eltern verlassen werden und diese so unter Umständen nicht ausreichend mit Wärme und Nahrung versorgt werden.

Daher appelliert der Hegering eindringlich an die Einsicht der Hundealter, ihre Hunde bis zum 15. Juli angeleint auszuführen!

„Aber auch außerhalb dieser Zeit sollten Hundehalter Rücksicht nehmen und dafür Sorge tragen, dass ihre Hunde auf den Wegen bleiben. Sollte dieses nicht möglich sein oder der Hund hinter Wildtiere herlaufen, egal ob das Wildtier schneller ist, sollten diese Hunde nur an der Leine geführt werden“, so Kosten abschließend