"Es ist wieder so weit, wir beteiligen uns dieses Jahr wieder beim Anlegen der "Krötenzäune", so die Aussage von Heinz-Adolf Böckmann Hegeringleiter in Neuenkirchen und Karsten Plogmeyer Hegeringleiter in Wellingholzhausen.
Vor der Krötenwanderung zu den Laichgewässern werden die Zäune an den Straßenrändern angelegt.
Die Stadt Melle stellt das Material zur Verfügung und regelt die Vergabe für das Fräsen der Rinnen, zur Fixierung der Zäune im Erdreich.
Ehrenamtliche Naturfreunde kontrollieren die Zäune. Sie entnehmen die Amphibien aus den Eimern und setzen diese sicher um, damit diese im wahrsten Sinne des Wortes -" nicht unter die Räder kommen"-.
Weitere Informationen von Thomas Gr0ße-Johannböcke
Amphibienschutz
Amphibien gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten. Der Schutz wandernder Amphibien an Straßen ist bei der vorhandenen Dichte des Straßennetzes in Mitteleuropa eine wichtige Maßnahme. Wandernde Amphibien müssen vielerorts Straßen überqueren, um zu ihren Laichgewässern zu gelangen. Die allgemeine Verkehrszunahme auf unseren Straßen hat meist eine große Zahl überfahrener Amphibien zur Folge.
Bei uns kümmert sich der Landkreis Osnabrück mit den zugehörigen Kommunen und vielen freiwilligen Helfern um die praktische Umsetzung. Zu den freiwilligen Helfern gehören auch die Hegeringe Neuenkirchen und Wellingholzhausen.
Sogenannte Krötenzäune sind dabei die wesentlichste Maßnahme. Sie stellen provisorische Schutzanlagen dar, um nicht nur Kröten sondern alle wandernden Amphibien auf ihrer Wanderung zu schützen. Bei den Zäunen handelt sich meist um ca. 50 cm hohe undurchsichtige Kunststofffolien, die parallel zur Straße aufgebaut werden. Auf der Anwanderungsseite sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer ebenerdig eingegraben. Der Krötenzaun wird von den wandernden Amphibien als Wanderhindernis wahrgenommen. Beim Versuch das vermeintliche Hindernis zu umgehen, fallen die Amphibien in die Fangeimer. Die gefangenen Amphibien werden registriert (Anzahl, Art, Geschlecht) und auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder ausgesetzt.
Zur Betreuung eines Krötenzauns ist mindestens einmal täglich eine Kontrolle mit Leerung der Fangeimer notwendig. In Zeiten starker Wanderaktivität können sogar mehrmalige Leerungen notwendig sein.